Pflegeberatung
Pflege bedeutet für uns die körperliche und seelische Lebenssituation eines pflegebedürftigen Menschen zu erfassen und mit ihm und seinen Angehörigen Voraussetzungen zu besprechen, die ein möglichst angenehmes, selbstbestimmtes und sicheres Leben gewährleisten können.
Wir vermitteln Leistungen der Pflegeversicherung und erörtern mit Ihnen Begriffe, die in diesem Zusammenhang stehen, wie:
- Einstufung
- Sachleistung
- Geldleistung
- Kombinationsleistung
- Verhinderungspflege
- Wohnraumanpassung
- Pflegehilfsmittel
Falls eine medizinische Versorgung notwendig ist, werden im Beratungsgespräch auch Leistungen der Krankenversicherung besprochen.
Um eine umfassende Versorgung zu Hause zu vervollständigen, stellen wir auf Wunsch den Kontakt zu anderen Dienstleistern, wie Physiotherapie, Fußpflege, Essensdienst, Hausnotruf, Sanitätshaus und andere her.
Pflegende Angehörige benötigen häufig Unterstützung bei ihrer aufopferungsvollen Tätigkeit. Für sie bieten wir neben der allgemeinen Beratung gern individuelle Pflegeschulungen an.
Wir haben die Berechtigung folgende Arten der Beratung durchzuführen:
| Gutachten nach § 37,3 SGB XI für die Pflegekasse | bei Pflegegeldleistung für Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, für Pflegegrad 4 und 5 auf Wunsch auch vierteljährlich |
| Beratung nach § 45 SGB XI | individuelle Pflegeberatung |
| Beratung nach § 7a SGB XI | Pflegeüberleitung vor Entlassung aus dem Krankenhaus |
Beratung und Unterstützung bei Einstufungs- und Höherstufungsgutachten.